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Wer trägt die Kosten bei einem Rohrbruch? Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

  • Autorenbild: Rohrfachmann
    Rohrfachmann
  • 17. Aug. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Rohrbruch ist immer eine ärgerliche und oft teure Angelegenheit. Doch wer ist in einem Mietverhältnis eigentlich für die entstandenen Kosten verantwortlich – der Mieter oder der Vermieter? In diesem Beitrag klären wir über die Rechte und Pflichten beider Parteien auf und geben wertvolle Tipps, wie man in solchen Situationen am besten vorgeht.


Verantwortung des Vermieters:

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand bleibt. Wenn ein Rohrbruch auftritt, der nicht durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters verursacht wurde, ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Reparaturkosten zu tragen.


Typische Pflichten des Vermieters:

  • Reparaturkosten übernehmen: Wenn der Rohrbruch durch altersbedingte Abnutzung oder Baumängel verursacht wurde, muss der Vermieter die Kosten für die Reparatur übernehmen.

  • Schadenersatz leisten: Falls der Rohrbruch zu weiteren Schäden an der Wohnung oder dem Eigentum des Mieters führt, kann der Vermieter unter Umständen auch für diese Kosten haftbar gemacht werden.


Pflichten des Mieters:

Auch Mieter haben gewisse Pflichten im Falle eines Rohrbruchs. Sie müssen beispielsweise den Vermieter sofort über den Schaden informieren, um weitere Schäden zu vermeiden. Verzögert der Mieter die Meldung des Schadens, kann er unter Umständen für die daraus resultierenden Folgeschäden haftbar gemacht werden.


Typische Pflichten des Mieters:

  • Schaden sofort melden: Der Mieter muss den Rohrbruch umgehend dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden.

  • Sorgfaltspflicht beachten: Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung sorgsam zu nutzen. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, muss der Mieter selbst tragen.


Kostenaufteilung bei Eigenverschulden:

Wenn der Rohrbruch durch fahrlässiges Verhalten des Mieters verursacht wurde, beispielsweise durch das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen im Abfluss, muss der Mieter die Reparaturkosten tragen. Der Vermieter kann dann Schadensersatz fordern.


Fazit:

Ein Rohrbruch kann erhebliche Kosten verursachen, doch in den meisten Fällen ist der Vermieter für die Reparaturkosten verantwortlich, es sei denn, der Mieter hat den Schaden selbst verschuldet. Für beide Parteien gilt: Bei einem Rohrbruch sollte sofort gehandelt werden, um größere Schäden und Kosten zu vermeiden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie schnelle Hilfe bei einem Rohrbruch? Kontaktieren Sie uns – wir sind Ihre Experten für Rohrreparaturen und unterstützen Sie im Raum Bremen, Syke und Weyhe.



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